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LG Berlin, 11.04.2007 - 10 O 238/06 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03
Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei …
Auszug aus LG Berlin, 11.04.2007 - 10 O 238/06
( BGH NJW 2004, 3623f. [BGH 05.10.2004 - XI ZR 210/03] m.w.N.).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGH NJW 2004, 3623, 3624 [BGH 05.10.2004 - XI ZR 210/03] ) kommt bei Abhebungen an Geldautomaten unter Verwendung der richtigen Geheimzahl ein Anscheinsbeweis zu Lasten des Bankkunden in Betracht.
In dem der Entscheidung BGH NJW 2004, 3623, 3624 [BGH 05.10.2004 - XI ZR 210/03] zugrunde liegenden Fall wurde die Abhebung zeitnah vorgenommen, nachdem der Kundin das Portemonnaie nebst Karte auf einem Straßenfest gestohlen worden war.
- BGH, 17.10.2000 - XI ZR 42/00
Verwahrung von ec-Karte und Geheimnummer für ein Girokonto
Auszug aus LG Berlin, 11.04.2007 - 10 O 238/06
Eine pflichtwidrige gemeinsame Verwahrung liegt nur vor, wenn der Unbefugte Bankkarte und Geheimnummer in einem Zugriff erlangen kann und nach dem Auffinden der einen Unterlage nicht weiter nach der anderen suchen muss ( BGHZ 145, 337, 341 ). - BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89
Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern …
Auszug aus LG Berlin, 11.04.2007 - 10 O 238/06
Nach den Grundsätzen über die sekundäre Darlegungslast kann eine an sich nicht darlegungs- und beweisbelastete Partei gehalten sein, sich zu Umständen aus ihrem eigenen Bereich zu erklären, wenn der Gegenseite Angaben dazu nicht möglich sind (vgl. BGH NJW 1990, 3151, 3152 [BGH 11.06.1990 - II ZR 159/89] ).
- BGH, 06.02.2002 - XII ZR 213/00
Zum Anspruch der Witwe gegen die Erben des Ehemannes auf Ausgleich des während …
Auszug aus LG Berlin, 11.04.2007 - 10 O 238/06
Der Erbe tritt zwar in die Vermögensposition des Erblassers ein, aber nicht in dessen sekundäre Darlegungslast, und kann sich dementsprechend auch zu Vorgängen aus dem Bereich des Erblassers nach § 138 Abs. 4 ZPO mit Nichtwissen erklären ( BGH NJW-RR 2002, 865 [BGH 06.02.2002 - XII ZR 213/00] f). - LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2006 - L 8 R 139/05
Rentenversicherung
Auszug aus LG Berlin, 11.04.2007 - 10 O 238/06
So hat das LSG Nordrhein-Westphalen (NJOZ 2007, 547, 555f.) einen Anscheinsbeweis für einen Sorgfaftsverstoß des - wie hier vor den Abhebungen verstorbenen Karteninhabers - verneint, weil es denkbar sei, dass Unbefugte nach dem Tode Zugang zu Karte und PIN gehabt hätten. - OLG Hamm, 05.02.2003 - 31 U 109/02
EC-Kartenmißbrauch im Ausland und Leichtsinn
Auszug aus LG Berlin, 11.04.2007 - 10 O 238/06
Auch die von der Beklagten zu 2. eingereichten Entscheidungen des OLG Hamm (31 U 109/02) und LG Münster (14 U 91/02), die eine Mitnahme an den Urlaubsort generell als pflichtwidrig ansehen, gebieten keine andere Beurteilung.